PEA e.V. - Institut für angewandte Wissenschaft zur Förderung der Lebenssituation von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Pflegeheim und in der ambulanten Pflege

Vermeidungsstrategien und Empfehlungen

Tagung

PEA e.V.-Fachtagagung zur Vermeidung von freiheitsentziehenden
Maßnahmen (FEM)

 

Die Versorgungspraxis deutscher Pflegeheimen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen steht in eklatantem Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnislage, ihrer fehlenden Wirksamkeit und den unerwünschten Wirkungen.

Neuere Untersuchungen zeigen:

Einerseits: Es wurden noch nie so viele betreuungsgerichtliche Genehmigungen ausgesprochen wie 2010. Nach den Zahlen des Bundesjustizamtes stieg die Genehmigungsquote von 2000 bis Ende 2010 um über 250 Prozent. So wurden nach der Statistik des Bundesjustizamtes im Jahr 2010 alleine 98.119 von Betreuungsgerichten neue Genehmigungen erteilt (bei insgesamt ca. 720.000 Pflegeplätzen in Pflegeheimen).

Andererseits: Es gibt Pflegeheime, die das ganze Jahre ohne jegliche Fixierung auskommen; bei anderen liegt die Quote bei über 60 Prozent. (Meyer, G. & Köpke,S. 2008). Und das bei vergleichbarer Risikostruktur der Bewohner. Oft werden Heimbewohner im guten Glauben fixiert, damit z. B. Stürze zu vermeiden. Dabei belegt keine wissenschaftliche Studie die Sturz vermeidende Wirkung von Fixierungen. Und: freiheitsentziehende Maßnahmen lassen sich ohne unerwünschte Begleiteffekte wie z.B. steigende Zahl von Sturzverletzungen deutlich reduzieren. Zu Fixierungen gibt es keine Alternativen, es sei denn, man lässt sie sein. Und man besinnt sich auf das pflegefachliche Wissen.

Zu einer völligen Veränderung der Fixierungspraxis hat der sog. „Werdenfelser Weg“ aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen geführt. Dieser mehr auf die pflegefachliche Kompetenz des Verfahrenspflegers ausgerichtete Weg zeigt auch außerhalb Bayerns eine signifikante Reduzierung der Fixierungspraxis. Ein schönes Beispiel dafür, wie man mit wenig Aufwand für alle Beteiligten Win-Win_Situationen schafft.

Dass es auch ohne Fixierungen- geht zeigen eine zunehmende Zahl von Pflegeeinrichtungen, in denen das Management aus Heimleitung und PDL seiner Führungsaufgabe nachkommt: nach Fortbildungen und der Bereitstellung sowohl von Hilfsmitteln und wie von Beratung für schwierige Einzelfälle wird in solchen Einrichtungen, die Anwendung von freiheitsbeschränken Maßnahmen schlicht verboten; der Effekt ist vergleichbar dem Werdenfelser Weg. Nahezu fixierungsfreie Zonen werden damit geschaffen.

Die Erkenntnisse aus neueren Studien und Projekten gehören für die Teilnehmer nach der Fachtagung zum Handlungswissen. Es wird auch demonstriert, mit welchen Maßnahmen pflegerische Ziele erreicht werden können, ohne die alle Beteiligten stark belastenden freiheitseinschränkenden Maßnahmen anwenden zu müssen. Bei der Prüfung des Genehmigungsantrags einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch das Gericht, stellt sich zwingend die Frage nach deren Erforderlichkeit. Zeigt sich, dass die Pflege im Heim ihr Ziel durch andere, mildere, weil die Bewohnerfreiheit weniger einschränkende Maßnahmen erreichen kann, so ist mit der FEM ggf. das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt mit der Folge, dass das Gericht die Genehmigung versagen muss. Ziel muss es sein, für Sicherheit zu sorgen und dabei Autonomie und Selbstbestimmung der Pflegeheimbewohner zu erhalten. Bei Wegfall der Belastung durch FEM, wird sich auch die Arbeitszufriedenheit aller Beteiligten spürbar verbessern.

Zur Genehmigungspraxis der Betreuungsgerichte und den Alternativen zu FEM aktuell: Uwe Brucker in Pro Alter 1/2011

Folienvorträge der Referenten der Fachtagungen, zuletzt im Januar 2011 bei der Richterakademie in Wustrau