Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen im Pflegeheim
Vermeidungsstrategien und Empfehlungen
Tagung
PEA e.V.-Fachtagagung zur Vermeidung von freiheitsentziehenden
Maßnahmen (FEM)
Die Versorgungspraxis deutscher Pflegeheimen mit freiheitsentziehenden
Maßnahmen steht in eklatantem Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnislage
ihrer fehlenden Wirksamkeit und unerwünschten Wirkungen.
Neuere Untersuchungen zeigen:
Einerseits: Es wurden noch nie so viele betreuungsgerichtliche Genehmigungen
ausgesprochen wie 2008. Nach den Zahlen des Bundesjustizamtes stieg die
Genehmigungsquote von 2000 bis Ende 2008 um über 70 Prozent.
Andererseits: Es gibt Pflegeheime, die das ganze Jahre ohne jegliche Fixierung
auskommen; bei anderen liegt die Quote bei über 60 Prozent. (Meyer, G. & Köpke,S.
2008). Und das bei vergleichbarer Risikostruktur der Bewohner.
Oft werden Heimbewohner im guten Glauben fixiert, damit z. B. Stürze zu vermeiden.
Dabei belegt keine wissenschaftliche Studie die Sturz vermeidende Wirkung von
Fixierungen. Und: freiheitsentziehende Maßnahmen lassen sich ohne unerwünschte
Begleiteffekte wie z.B. steigende Zahl von Sturzverletzungen deutlich reduzieren.
2006 wurde in Baden-Württemberg eine Studie zur Reduzierung von
freiheitsentziehenden Maßnahmen abgeschlossen (ReduFix-Studie). Das noch
laufende ReduFix-Praxisprojekt zeigt: es geht fast immer und überall auch ohne. Zu
einer völligen Veränderung der Fixierungspraxis hat auch der sog. „Werdenfelser
Weg“ im Landkreis Garmisch-Partenkirchen geführt.
Die Erkenntnisse aus neueren Studien und Projekten gehören für die Teilnehmer
nach der Fachtagung zum Handlungswissen. Es wird auch demonstriert, mit welchen
Alternativen pflegerische Ziele erreicht werden können, ohne die alle Beteiligten stark
belastenden freiheitseinschränkenden Maßnahmen anwenden zu müssen.
Bei der Prüfung des Genehmigungsantrags einer freiheitsentziehenden Maßnahme
durch das Gericht, stellt sich zwingend die Frage nach deren Erforderlichkeit. Zeigt
sich, dass die Pflege im Heim ihr Ziel durch andere, mildere, weil die
Bewohnerfreiheit weniger einschränkende Maßnahmen erreichen kann, so ist mit der
FEM ggf. das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt mit der Folge, dass das Gericht die
Genehmigung versagen muss.
Ziel muss es sein, für Sicherheit zu sorgen und dabei Autonomie und
Selbstbestimmung der Pflegeheimbewohner zu erhalten. Bei Wegfall der Belastung
durch FEM, wird sich auch die Arbeitszufriedenheit aller Beteiligten spürbar
verbessern.
Folienvorträge der Referenten der Fachtagungen, zuletzt im Februar 2010 in
Münster

